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Kosten:

In der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist festgelegt, wie viel ein Arzt für eine medizinische Leistung berechnen kann (und soll). Nachfolgend werden die Ziffern der GOÄ aufgeführt, die fast immer bei einer Schilddrüsenuntersuchung anfallen:

Die Bestimmung der Hormone werden nach den Ziffern: 4022H4 (FT3), 4023H2 (FT4),4030 (TSH) mit jeweils 14,57 Euro (und einem Steigerungsfaktor von 1,15) berechnet. Die Bestimmung von Anti-TPO kostet 26,23 (*1,15) Euro. Die Beratung (Ziffer 3 = 8,74 E), die Untersuchung (Ziffer 5 =4,66 €), der Bericht (Ziffer 75 = 7,58 €), die Blutentnahme (Ziffer 250 = 2,33 €) und die Sonographie der Schilddrüse (Ziffer 417 = 12,24 €) erhalten einen Steigerungsfaktor 2,3. 

 

Ohne Steigerungssätze ergibt sich für die aufgeführten Ziffern eine Summe von 105,49 Euro, mit den Steigerungssätzen ergibt eine Gesamtsumme von 162,20 €.

 

Wenn eine Kassenpatientin auf eigene Rechnung (privat) untersucht werden will, so kann auf die Steigerungssätze verzichtet werden. Geringere Preise (Dumpingpreise) wären problematisch für Arzt und Patient (in). Sie bräuchten eine plausible Begründung.

Auf weitere Leistungen, die nicht zu den Kernleistungen bei einer Schilddrüsenuntersuchung gehören, wird jetzt nicht eingegangen. Die Entscheidung, sich als Kassenpatient(in) auf eigene Rechnung untersuchen zu lassen, wird erfahrungsgemäß dann getroffen, wenn die bisherigen Untersuchungen und Behandlungen enttäuschend verliefen. Bei diesen Patienten liegt also häufig eine Schilddrüsenszintigraphie vor, die beim Einholen einer 2. Meinung in der Regel nicht wiederholt werden muss. Der Vorbefund sollte aber zur Untersuchung mitgebracht werden.

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